Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Präambel


1.1.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Affinitas AG (nachfolgend Affinitas genannt) gelten für alle erbrachten Leistungen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

1.2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind wegbedungen.

 

2. Allgemeines


2.1.    Der Vertrag wird mit der Rücksendung eines vom Auftraggeber unterzeichneten Exemplars der Offerte der Affinitas oder einer separaten Bestellung / einer separaten Vereinbarung abgeschlossen.

2.2.    Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

3. Ausführung der Arbeit


3.1.    Affinitas verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Aufträge.

3.2.    Affinitas kann die übernommenen vertraglichen Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet Affinitas für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des zugezogenen Dritten.

3.3.    Der Auftraggeber wird andere Beratungsunternehmen während der Laufzeit des Vertrages, im Aufgabenbereich der Affinitas, nur nach vorheriger Abstimmung mit Affinitas einsetzen.

 

4. Dauer des Auftrags / Vertragsauflösung


4.1.   Sofern die Dauer des Auftrags nicht schriftlich vereinbart wurde, kann der Auftrag von jedem Vertragspartner jederzeit gekündigt werden.

 

5. Urheberrecht


5.1.    Allfällige, im Rahmen der Zusammenarbeit gemeinsam erarbeitete Urheberrechte gehören dem Auftraggeber.

5.2.    Affinitas steht eine nicht exklusive, kostenlose Nutzung der gemeinsam geschaffenen Urheberrechte zu, sofern die Anwendung derer nicht in Konkurrenz zum Auftraggeber steht.

 

6. Vertraulichkeit


6.1.    Affinitas wahrt die Vertraulichkeit von vertraulichen Unterlagen und Informationen, die sie bei der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen vom Auftraggeber erhält oder erfährt. Affinitas weist dazu ihre Mitarbeiter und allenfalls zugezogene Dritte an, derartige Fabrikations- und Geschäftsunterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. Affinitas ist jedoch befugt, bei der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen gewonnene Erkenntnisse ohne Verletzung der Vertraulichkeit für die Erfüllung von Verträgen gegenüber Dritten zu verwenden.

6.2.    Vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages überlassene Unterlagen des Auftraggebers verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und können von ihm innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss des Vertrages jederzeit zurückgefordert werden.

 

7. Abnahme


7.1.    Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis der Affinitas nach dessen Ablieferung umgehend zu prüfen. Sofern der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach der Ablieferung das Arbeitsergebnis gegenüber Affinitas nicht schriftlich beanstandet, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen und Affinitas haftet nur noch im Rahmen von Art. 8 dieser Geschäftsbedingungen.

 

8. Haftung


8.1.    Affinitas haftet für die sorgfältige Ausführung der gemäss Vertrag übernommenen Arbeiten.

8.2.    Der Auftraggeber hat einen allfälligen Anspruch unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers schriftlich gegenüber Affinitas geltend zu machen. Der Haftungsanspruch gegenüber der Affinitas erlischt jedoch, sofern ein derartiger Anspruch nicht spätestens drei Monate nach der Übergabe des Arbeitsergebnisses geltend gemacht wird.

8.3.    Die Haftung der Affinitas ist betraglich limitiert auf den im entsprechenden Vertrag bereits bezahlten Preis.

8.4.    Affinitas haftet auf keinen Fall für indirekte Schäden oder Verluste, wie zum Beispiel für Nutzungsausfall, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind.

8.5.    Im Falle eines Produkthaftungsfalls, der durch Affinitas zu verantworten ist, haftet Affinitas bis zum Betrag, der durch die Versicherung von Affinitas tatsächlich bezahlt worden ist. Darüber hinausgehende Ansprüche werden durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung übernommen.

 

9. Verrechnungssätze


9.1.    Die durch Affinitas in Rechnung gestellten Verrechnungssätze werden vertraglich, entweder im Vertrag selbst oder in einem Anhang dazu auftragsspezifisch, festgelegt.

 

10. Zahlungsbedingungen


10.1.  Affinitas stellt monatlich Rechnung für die erbrachten oder zugekauften Leistungen und Materialien.

10.2.  Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben etc., zur Zahlung fällig.

10.3.  Hält der Auftraggeber einen Zahlungstermin nicht ein, so ist er ohne weitere Mahnung ab Fälligkeitsdatum in Verzug.

10.4   Ohne schriftliche Einsprache innerhalb 15 Tagen ab Rechnungsdatum gilt die Rechnung und der Monatsrapport stillschweigend als akzeptiert.

 

11. Salvatorische Klausel


11.1.  Sollte(n) sich eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig/unwirksam herausstellen, wird/werden diese Bestimmung(en) durch gültige/wirksame ersetzt, die nach Sinn und Zweck der/den nichtigen/unwirksamen möglichst nahe kommen.

11.2.  Alle übrigen Bestimmungen werden von der vorstehend umschriebenen allfälligen Nichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt und bleiben in Kraft.

 

12. Höhere Gewalt


12.1.  Sollte infolge von höherer Gewalt eine der Vertragspartner in Verzug geraten oder verhindert sein, den vereinbarten Bestimmungen nachzukommen oder diese auszuführen, soll keine der durch höhere Gewalt in Schwierigkeiten geratenen Vertragspartner für die daraus entstandenen Schäden haftbar oder in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden. Sämtliche fälligen Termine sollen als um diese Verzögerungsperiode verlängert angesehen werden.

12.2.  Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und andere Einwirkung der Elemente, Explosionen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streiks/Betriebsunterbrüche, Knappheit von Rohstoffen, behördliche Vorschriften, oder ähnliche Gründe, die ausserhalb des Einflussbereichs der Vertragspartner liegen.

12.3.  Sollte ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage andauern, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen, ohne dass daraus ein Recht auf Schadenersatz abgeleitet werden kann.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht


13.1.  Die Geschäftsbeziehung zwischen Affinitas und dem Auftraggeber untersteht Schweizer Recht.

13.2.  Für Streitigkeiten, die sich aus einer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehenden Vereinbarung ergeben sollten, gilt CH- 3210 Kerzers als alleiniger Gerichtsstand.

 

 Ausgabe April 2025